„Schön, dass Sie zu uns gehören wollen!“
Ein Kircheneintritt in unsere Kirchengemeinde und die evangelische Kirche ist jederzeit unkompliziert und unbürokratisch möglich – wenn Sie getauft sind. Sollten Sie nicht getauft sein, helfen wir Ihnen, Ihren Kircheneintritt mit der Taufe zu verbinden.
Kircheneintritt
Bei einem Kircheneintritt wird niemand in eine Glaubensprüfung geschickt oder muss sich gar für seinen früheren Austritt rechtfertigen. Wir wollen uns vor allem mit den Eintretenden über die Liebe Gottes freuen, die allen Menschen ohne Voraussetzung gilt und laden so jeden Neuen zu den Angeboten und den Aufgaben unserer Kirchengemeinde ein.
In einem Gespräch werden Ihre Fragen und Wünsche geklärt. Wenn Sie konvertieren, d. h. aus der römisch-katholischen oder einer anderen Kirche übertreten, müssen Sie zunächst Ihren Austritt aus dieser Kirche beim zuständigen Amtsgericht erklären. Anschließend wenden Sie sich wie oben beschrieben an unsere Pfarrer:innen.
Zusätzlich gibt es im gesamten Bereich der EKD (Evangelische Kirche in Deutschland) sogenannte Eintrittsstellen. Eine Übersicht über die Eintrittsstellen unserer Landeskirche (EKir) finden Sie hier. Kircheneintrittsstellen.